Der Weg zum Wettbewerb

Bewerben können sich Geigerinnen und Geiger im Alter zwischen 12 und 21 Jahren (Stichtag 31. Oktober 2008), die ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens vier Jahren in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen oder dem Land Sachsen-Anhalt haben.

Die unabhängige Jury entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb und die Vergabe der Instrumente. Sie behält sich ebenfalls das Recht vor, den Vortrag abzubrechen oder nicht alle Instrumente zu vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Leihdauer der Instrumente beträgt in der Regel zwei Jahre. Sie kann verlängert werden. Der Entleiher trägt die Versicherungsgebühr für das Instrument in Höhe von 70 Euro pro Jahr selbst. Der Entleiher ist verpflichtet, auf Wunsch der Ostdeutschen Sparkassenstiftung beim Preisträgerkonzert zum Abschluss des Wettbewerbes und damit in Zusammenhang stehenden Konzerten ohne Honorar aufzutreten. Aus eventuellen Mitschnitten, Sendungen oder Fotos entstehen für die Teilnehmer keine Ansprüche. Ein Anspruch auf Mitschnitt besteht für die Teilnehmer nicht.

Vorzubereiten ist ein Programm aus drei stilistisch verschiedenen Werken unterschiedlicher Epochen. Die Jury wählt aus den Werken Stücke für die Vorspielzeit von ca. 20 Minuten.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • Kopie des Personal- bzw. Kinderausweises
  • Lebenslauf
  • kurze schriftliche Stellungnahme des Instrumentallehrers zur bisherigen musikalischen Entwicklung und zum bisherigen Leistungsstand (z. B. anhand des bisher gearbeiteten Repertoires)
  • das Vorspielprogramm (mit Angabe der Spielzeiten der einzelnen Sätze).

Die Wettbewerbsbedingungen sowie das Anmeldeformular finden Sie als PDF-Dateien unter Download.